Dienstag 23. März 2021
Artikel der Babenhäuser Zeitung
Babenhausen Städtische Bekanntmachung
Betr.: Bauleitplanung der Stadt Babenhausen Bebauungsplan „Kaisergärten“ in Babenhausen-Kernstadt Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat den Bebauungsplan „Kaisergärten“ in ihrer Sitzung am 08. März 2021 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierten Gestaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung wird im Rathaus der Stadt Babenhausen, Fachbereich Bauwesen, Marktplatz 2, 64832 Babenhausen zu jedermanns Einsicht während der jeweils geltenden Öffnungszeiten bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der Schließung des Rathauses aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06073-602-0 erforderlich.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt.
Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Babenhausen, 23. März 2021
Der Magistrat der Stadt Babenhausen
Dominik Stadler
Bürgermeister